Zahlen Sie keine Regensteuer

Für Geh- und Fahrwege, die mit normalem Betonpflaster und/oder Betonplatten belegt sind müssen Sie in vielen Gemeinden die so genannte Regensteuer zahlen.


Eine mit Kies/Splitt und Kiesplatte befestigte Fläche gilt dagegen als 

nicht versiegelte Fläche

Sie zahlen dafür keine Regensteuer


Fragen Sie Ihre Gemeinde nach Förderprogrammen für die Entsiegelung von Flächen.


Regensteuer adé